Bibliotheken - von Anfang an Zukunft : 104. Bibliothekartag

Dienstag, 26. Mai 2015
"Ein Buch ist ein Buch" - Bibliothekare fordern ein Ende der Benachteiligung digitaler Medien und Techniken
Logobild mit der Nürnberger Burg

Beim 104. Deutschen Bibliothekartag finden sich vom 26. bis 29. Mai 2015 über 3.500 nationale und internationale Expertinnen und Experten zu Europas größtem Kongress der Bibliotheks- und Informationsbranche in Nürnberg ein. An vier Tagen stehen insbesondere die Herausforderungen einer zunehmend digitalen Gesellschaft im Mittelpunkt der Tagung. Mit dem Aufruf „Ein Buch ist ein Buch“ wenden sich die Veranstalter an die Politik und fordern ein Ende der Benachteiligung digitaler Medien und Techniken.

Im Bereich des Lesens und Publizierens bewirkt die fortschreitende Digitalisierung die größten technischen Erneuerungen seit der Erfindung des Buchdrucks. Dr. Klaus-Rainer Brintzinger, Vorsitzender des Vereins Deutscher Bibliothekare (VDB) und zugleich Direktor der Münchner Universitätsbibliothek, betonte in seiner Eröffnungsrede, dass Bibliothekarinnen und Bibliothekare als Informationsspezialisten gut für den digitalen Wandel aufgestellt seien, dass dieser Wandel jedoch erfordere, sich ständig neue Fähigkeiten anzueignen. Hier komme dem Bibliothekartag „als Ort des Austausches und der Weiterbildung eine herausragende Bedeutung zu“.

Bibliotheken als eine treibende Kraft der Digitalisierung

Gemäß der Digitalen Agenda der Bundesregierung verstehen sich Bibliotheken als Vertreter von Wissenschaft, Bildung und Forschung und somit als „Treiber von Innovationen“. Im letzten Jahrzehnt haben sich wissenschaftliche sowie öffentliche Bibliotheken dem digitalen Wandel angepasst und dadurch grundlegend verändert. Sie betreiben eigene Bildungs- und Vermittlungsarbeit und machen Menschen mit den Entwicklungen in der digitalen Welt vertraut. Die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz gehört schon seit vielen Jahren zu den Kernaufgaben öffentlicher wie wissenschaftlicher Bibliotheken. In Lehrveranstaltungen, Video-Clips, Online-Tutorials oder Chatdiensten sorgen sie mit zielgruppengerechten Angeboten für digitale Teilhabe. Darüber hinaus erwerben Bibliotheken zunehmend elektronische Medien: in Deutschland haben wissenschaftliche Bibliotheken mehr als 5 Millionen E-Books und mehr als 3,7 Millionen laufende Abonnements in ihrem Bestand, Stadt- und Gemeindebibliotheken kommen auf mehr als 1,25 Millionen Exemplare. Die digitalen Angebote der Bibliotheken werden auch durch eigene Digitalisierung erweitert. Allein das zentrale Verzeichnis digitalisierter Drucke enthält mehr als 1,25 Millionen Titel. Dazu kommen nochmals weit über eine Million Werke, die im Rahmen einzelner Projekte von Bibliotheken digitalisiert wurden.

Bibliotheken fordern Anpassung rechtlicher Grundlagen

Diese Beispiele zeigen, dass Bibliotheken schon lange im Internetzeitalter angekommen sind. Doch bei ihrer Weiterentwicklung sehen sie sich vielfach rechtlichen und politischen Hindernissen gegenüber. Die aktuell geltenden Regeln entsprechen nicht den Anforderungen der digitalen Welt. Mit Blick auf die Digitale Agenda der Bundesregierung, in der freier Zugang zum und freie Entfaltung im Internet gefordert wird, ist besonders unverständlich, dass gerade elektronische Medien durch bestehende gesetzliche Regelungen eklatant benachteiligt werden: Während der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % nur auf gedruckte Publikationen erhoben wird, ist für E-Books, elektronische Zeitschriften und Datenbankprodukte der volle Umsatzsteuersatz von 19% fällig. Bibliothekare, Buchhändler und Verleger fordern seit langem, auch auf elektronische Medien den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden, wie dies in mehreren europäischen Ländern bereits der Fall ist. Dr. Klaus-Rainer Brintzinger fordert: „Ein Buch ist ein Buch, unabhängig von der medialen Form! Gerade der höhere Steuersatz für E-Books und digitale Zeitschriften ist gleichermaßen wissenschafts- und fortschrittsfeindlich. Von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie sich ganz im Sinne ihrer digitalen Agenda rasch und effektiv bei der EU einsetzt, um die bestehende Benachteiligung digitaler Medien und Techniken rasch zu beseitigen.“

Bibliotheken fordern Recht zum Erwerb und Verleih elektronischer Medien

Die hinderlichen gesetzlichen Regelungen wirken sich auch auf die Ausleihe von E-Books aus. So haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts keinen Anspruch auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien, weil ihnen die Verlage den Bezug der entsprechenden E-Books verweigern. Der Kölner Professor Tom Becker, Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Information Bibliothek (BIB), erwartet von der Politik „ein Bekenntnis, dass Bibliotheken grundsätzlich das Recht zuerkannt wird, E-Books zu erwerben und zu verleihen. Es gehe nicht an, dass Verlage weiterhin ganze Segmente ihrer elektronischen Bestände einer öffentlichen und somit auch leicht zugänglichen Nutzung entziehen.“

Einheitliche Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

Das derzeit geltende deutsche Urheberrecht hinkt den Entwicklungen in der digitalen Welt deutlich hinterher. Die komplizierten Schrankenregelungen im deutschen Urheberrecht führen zu jahrelangen Gerichtsprozessen anstatt zu Rechtssicherheit für Bibliotheken. Anstelle vieler verstreuter und zudem unklar formulierter Normen wird – auch von unabhängigen Rechtswissenschaftlern – eine einheitliche Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht mit einer pauschalen Regelung zur Nutzung von Werken im digitalen Zeitalter verlangt. Die Regelungen auf europäischer Ebene sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie die im internationalen Raum. Um grenzüberschreitende Wissenschaft nicht zu behindern, muss ein künftiges Urheberrecht auch berücksichtigen, dass Wissenschaftler für die rechnergestützte Suche, Analyse und Vernetzung von Texten sowie Daten erweiterte Nutzungsrechte benötigen. Bibliotheken schaffen die Infrastruktur für dieses sogenannte Open-Access-Publizieren, deren Bedeutung die „Expertenkommission für Forschung und Innovation“ (EFI) der Bundesregierung in ihrem letzten Jahresgutachten erneut betont hat.

Die Veranstalter des Deutschen Bibliothekartags

Der Deutsche Bibliothekartag tagt bereits seit dem Jahr 1900 jährlich in einer anderen Stadt. Veranstalter sind die beiden Berufsverbände VDB - Verein Deutscher Bibliothekare und Berufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB) in Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverband (dbv). Der seit dem Jahr 2000 bestehende BIB ist der Personalverband aller Beschäftigten in Bibliotheken und Informationseinrichtungen. Die über 6.300 Mitglieder gehören allen Berufsgruppen der Bibliotheks- und Informationsbranche laufbahn- und fachübergreifend an.
Der Verein Deutscher Bibliothekare wurde im Jahr 1900 gegründet und ist die älteste bibliothekarische Vereinigung Deutschlands. Der VDB zählt etwa 1.700 Mitglieder, die vor allem im wissenschaftlichen Bibliotheksdienst beschäftigt sind.
Kooperationspartner ist der dbv, der sich seit über 60 Jahren für Bibliotheken in Deutschland einsetzt. Der Verband hat bundesweit ca. 2.100 Mitgliedsbibliotheken.