Freier Zugang zu Informationen

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. - Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz
Das Recht auf Informationsfreiheit ist im Grundgesetz verankert - die Universitätsbibliotheken in Bayern setzen es mit um. Wir stehen nicht nur Universitätsangehörigen, sondern allen Interessierten offen, zudem tragen wir mit unseren Services zur Verwirklichung der Freiheit von Forschung und Lehre bei.
Als Rechercheprofis unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei, auch zu hochspeziellen Themen alle benötigten Informationen zu finden - egal, ob aus dem lokalen Bibliotheksbestand, aus anderen Bibliotheken oder aus dem Internet. Ist ein Werk bei uns nicht vorhanden, sorgen wir dafür, dass Sie es trotzdem bekommen: Wir sind in ein weltweites Fernleih-Netzwerk eingebunden.
Aber nicht nur bei der Literaturversorgung ist ein freier Zugang wichtig. Auch die Ergebnisse, die aus der universitären Forschung entstehen, sollten möglichst frei verfügbar sein. Wir unterstützen deshalb Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Forschungsergebnisse Open Access publizieren möchten, auf vielfältige Weise. Und auch bei unseren eigenen Katalogdaten gehen wir mit gutem Beispiel voran: Diese stehen als Linked Open Data zur Verfügung und können beliebig genutzt werden.